Die Unterscheidung der Führerscheinklassen ist nicht ganz einfach.
Wir haben die wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst:

| Merkmale: | Kraftwagen bis 3,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG; Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.5 t nicht übersteigen. |
| Ausbildung: | Mindestalter: 18 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: L, M, S |
| Fahrstunden und Theoriestunden: | Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2 |
| Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt |

| Merkmale: | Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des PKW oder die Gesamtmasse von Anhänger und PKW größer ist als 3,5 t. |
| Ausbildung: | Mindestalter: 18 Ausbildung: Praxis Prüfung: praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B eingeschlossene Klassen: B, L, M, S |
| Fahrstunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 Dunkelfahrt: 1 |
| Voraussetzungen: | Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt |